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Nachweis

Der eigenen Nachweis des Pfahltragfähigkeit wird abhängig von der Einstellung der Beurteilungsmethodik in Tab "Pfähle":

  • Nachweis nach dem Sicherheitsfaktor
  • Nachweis nach der Grenzzustände
  • Nachweis gemäß EN 1997 (basierend auf dem Grenzzustandskonzept)
  • Berechnung gemäß EA-Pfähle (basierend auf der Setzungsberechnung)
  • Berechnung gemäß SP 24.13330.2021 (die Berechnung folgt ausschließlich den in der Norm SP 24.13330.2021 beschriebenen Verfahren – weitere Sicherheitsbeiwerte werden nicht berücksichtigt)

Die tatsächlichen Berechnungen (z. B. Bestimmung des Pfahlfußwiderstands) sind für beide Beurteilungsoptionen gleich - sie unterscheiden sich nur durch die Einführung von Berechnungsbeiwerten, Kombinationen und durch den Nachweis der Konstruktionssicherheit.

Wenn die Berechnungsmethode der vertikalen Pfahltragfähigkeit nach CSN 73 1002 gewählt wird, wird der Nachweis des Pfahls ausschließlich gemäß den Kommentar zu CSN 73 1002 durchgeführt.

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